Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
18. Dezember 1989
§ 118a
§ 118a – Anpassungsmitteilung
Rentenbezieher erhalten eine Anpassungsmitteilung, wenn sich die Höhe des aktuellen Rentenwerts verändert.
Kurz erklärt
- Rentenbezieher sind Personen, die eine Rente erhalten.
- Sie bekommen eine Mitteilung, wenn sich ihr Rentenwert ändert.
- Die Mitteilung informiert über die Anpassung der Rentenhöhe.
- Die Anpassung erfolgt aufgrund von Veränderungen im Rentenwert.
- Dies betrifft alle, die eine Rente beziehen.