Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 18. Dezember 1989
§ 118a

§ 118a – Anpassungsmitteilung

Rentenbezieher erhalten eine Anpassungsmitteilung, wenn sich die Höhe des aktuellen Rentenwerts verändert.

Kurz erklärt

  • Rentenbezieher sind Personen, die eine Rente erhalten.
  • Sie bekommen eine Mitteilung, wenn sich ihr Rentenwert ändert.
  • Die Mitteilung informiert über die Anpassung der Rentenhöhe.
  • Die Anpassung erfolgt aufgrund von Veränderungen im Rentenwert.
  • Dies betrifft alle, die eine Rente beziehen.